Biogas-Netzeinspeisung
Netzanschlussbegehren zur Einspeisung von Biogas werden gemäß § 41c GasNZV bearbeitet. Netzanschlussprüfung, Bau und Betrieb erfolgt nach den Bestimmungen des Teiles 11a “Sonderregelungen für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz” sowie der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV) und der Berücksichtigung der Grundsätze der effizienten Leistungserbringung. Um eine Bearbeitung des Netzanschlussbegehrens gemäß § 41c GasNZV durchzuführen, bitten wir um die übergabe der erforderlichen Mindestangaben gemäß den im Downloadbereich bereitgestellten Anfrageformulars zur Einspeisung von Biogas im Netzbereich der Stadtwerke Bad Belzig GmbH. Die Bedingungen für den Netzanschluss gemäß § 41c Abs. 2 Nr. 2 GasNZV entsprechen den Vorgaben, die sich aus Teil 11a der GasNZV sowie dem geltenden Technischen Regelwerk des DVGW ergeben. Die einzuspeisende Biogasqualität muss mit der H-Gas-Qualität der 2. Gasfamilie nach DVGW Arbeitsblatt G 260 kompatibel sein.