Strom- und Gaslieferung allgemein
Wie schliesse ich einen Strom- und Gasliefervertrag ab?
Ein Strom- oder Gasliefervertrag kann auf mehreren Wegen abgeschlossen werden:
- persönlich vor Ort im Kundencenter in der Mauerstr. 17 in Bad Belzig
- online auf unserer Homepage direkt im Tarifrechner.
Sie senden uns ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular zu. Ein Formular können Sie bei uns z. B. telefonisch anfordern, wir senden Ihnen dann per Post ein Exemplar zu. Die Formulare erhalten Sie auch im Kundencenter oder per Download
Welche Angaben sind erforderlich um einen Strom- oder Gasliefervertrag abzuschließen?
Folgende Mindestangaben sind erforderlich:
Vorname, Name, Adresse der Lieferstelle, Zählernummer
Beim Einzug: Einzugsdatum
Beim Lieferantenwechsel: Name des bisherigen Stromlieferanten
Wie läuft der Wechsel zu den SWBB ab?
Der Wechsel ist einfach:
- Sie beauftragen uns ganz bequem online über unseren Tarifrechner auf der Startseite mit der Energieversorgung und bevollmächtigen uns alle notwendigen bestehenden Verträge zu kündigen bzw. zu schließen, um die Energieversorgung durch die Stadtwerke Bad Belzig sicherzustellen.
Wir kündigen Ihren Liefervertrag bei Ihrem derzeitigen Lieferanten. Das erspart Ihnen Zeit und Mühe.
- Sobald wir deren Bestätigung erhalten haben, informieren wir Sie über den Lieferbeginn.
Preis
Wie werden Preisänderungen mitgeteilt?
Änderungen der Allgemeinen Preise (Erhöhungen ebenso wie Senkungen) sowie der Ergänzenden Bedingungen werden erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam.
Öffentliche Bekanntgaben finden Sie im jeweiligen Amtsblatt und auf den Internetseiten der Stadt Bad Belzig, zeitgleich erhalten Kunden ein Schreiben über die beabsichtigten Änderungen, zudem werden die Änderungen auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Warum gibt es einen Grundpreis und einen Arbeitspreis?
Im Grundpreis werden die fixen Kosten berechnet. Der Grundpreis beinhalten z.B. Kosten für die Messung, die Abrechnung, den Messstellenbetrieb, einen festen Leistungspreis. Er wird also für die Bereitstellung der Energie bzw. des Wassers oder die Entsorgung von Schmutzwasser erhoben.
Im Arbeitspreis werden die verbrauchsabhängigen Kosten berechnet. Das sind z.B. die variablen Kosten der Erzeugung und/oder des Bezugs von Energie bzw. die Kosten für die Wassergewinnung oder Entsorgung von Schmutzwasser. Der Arbeitspreis wird Ihnen je bezogene Einheit (z.B. kWh, MWh, m³) in Rechnung gestellt.
Welche Abgaben und Steuern sind im FlämingStrom enthalten?
- Umsatzsteuer (19%)
- Stromsteuer (2,05 Cent/kWh)
- Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
- Umlage zur Förderung von Erneuerbaren Energien
- § 19 StromNEV-Umlage
- Offshore-Netzumlage
- Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLAV
- Netznutzungsentgelte sowie
- Konzessionsabgabe
Welche Abgaben und Steuern sind im Fläming Gas Spar enthalten?
- Umsatzsteuer (19%)
- Energiesteuer (0,54 Cent/kWh)
- Netznutzungsentgelte sowie
- Konzessionsabgabe
CO2-Preis
Was ist der CO2-Preis?
Für den Ausstoß von Treibhausgasen bei der Erzeugung von Wärme gibt es künftig einen Preis, den so- genannten CO2-Preis. Er soll Anreize für ein umweltschonendes Verhalten setzen: Durch die Verteuerung von Emissionen aus Brennstoffen sollen sich Investitionen in die Reduzierung von CO2 finanziell mehr lohnen, zum Beispiel der Umstieg auf eine effiziente Brennwert-Heizung, die Nutzung klimascho- nender Gase wie Biogas oder die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermie. Die Einnahmen aus den beiden CO2-Preisen kommen direkt dem Klimaschutz zugute. Mit ihnen finanziert der Bund viele Maßnahmen, wie zum Beispiel Förderprogramme zur Gebäudesanierung. Künftig wird auch die EEG-Umlage mit Einnahmen aus der CO2-Bepreisung gesenkt werden können.
Was ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz?
Grundlage für die CO2-Bepreisung ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (kurz: BEHG). Damit wer- den Emissionen aus Brennstoffen im Wärme- und Verkehrsbereich zu erfasst, die vom bestehenden europäischen Emissionshandel nicht berücksichtigt werden. Dies gilt also insbesondere für Brennstoffe im Wärmemarkt oder im Verkehrsbereich, wie Erdöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Das Brennstoffemissi- onshandelsgesetz (BEHG) wurde im November 2019 im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung verabschiedet. Es ist die Grundlage für einen nationalen CO2-Emissionshandel und führt zu einer Bepreisung der CO2-Emissionen, soweit sie nicht vom europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst sind. Im Jahr 2020 wurde das Gesetz noch einmal überarbeitet, da sich Bund und Länder im Dezember 2019 darauf geeinigt hatten, den von der Bundesregierung vorgesehenen Preispfad anzuheben. Gas- vertriebe sind sogenannte Inverkehrbringer nach dem BEHG und müssen für verkauftes Erdgas CO2- Zertifikate kaufen. Dies geschieht in einem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS oder auch Brenn- stoffemissionshandel): Das nEHS wird neu in Deutschland etabliert und ist bei der Deutschen Emissionshandelsstelle DEHST angesiedelt.
Wie hoch ist der CO2-Preis und wie wird er sich in Zukunft entwickeln?
Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen ist für 2021 mit 25 Euro festgelegt und wird entsprechend des jeweiligen CO2-Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt. Bis 2025 ist eine kontinuierliche Preisentwicklung festgelegt. Dabei steigt der Preis bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2. Ab dem Jahr 2026 werden die sogenannten CO2-Zertifikate gehandelt. Das heißt, in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen von 55 bis 65 Euro wird sich der Preis in einem Markt bilden, in dem CO2-Zertifikate verkauft und gekauft werden können. Ab 2027 sieht das Gesetz keine Festpreise bzw. Ober- und Untergrenzen mehr vor. Die Preisentwicklung für diesen Zeitraum wird von Angebot und Nachfrage bestimmt werden und lässt sich derzeit nicht voraussagen.
Wie unterscheidet sich die Auswirkung der Bepreisung auf fossiles Gas im Vergleich zu klimaneutralen Gasen wie Biogas oder Wasserstoff?
Klimaneutrale Gase wie Wasserstoff oder Bio-Erdgas ermöglichen eine Entwicklung hin zu einer klima- schonenden Wärmeversorgung mit sinkender CO2-Emission. Sofern eine Anrechenbarkeit der klima- neutralen Gase weiter gewährleistet wird (bisher ist dies für 2021 und 2022 so vorgesehen), werden sie nicht oder nur mit einem geringen Anteil in die CO2-Bepreisung einbezogen. Damit müssen die Gas- vertriebe weniger CO2-Zertifikate einkaufen und können diesen Kostenvorteil an die Kunden weiterge- ben. Die Gaswirtschaft unterstützt diese Entwicklung maßgeblich.
Warum sollten Kunden künftig überhaupt noch auf Gas setzen?
Gas wird auch zukünftig ein sicherer Teil des Energiesystems und ein Energieträger sein, der als Partner der Erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaziele beiträgt und dabei maßgeblich die Bedürfnisse und Anforderungen der Kunden erfüllt. Erdgas spielt im Wärmemarkt eine große Rolle und Gasheizungen erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Im Neubau bietet Erdgas in Kombination mit Erneuerbaren Energien eine vergleichsweise kostengünstige Option der umweltschonenden Energieversorgung. Im Bestand wird jede zweite Wohnung mit Erdgas beheizt und ermöglicht so bezahlbare und komfortable Wärmeversorgung mit relativ geringen CO2-Emissionen. Da die Gebäudesanierungs- rate in Deutschland sehr niedrig ist, wird die Dekarbonisierung im Gebäudesektor zu erheblichen Teilen durch die Umstellung auf CO2-ärmere Energieträger wie Gas vorangetrieben werden. Dazu trägt die CO2-Bepreisung bei. Mit klimaschonenden Gasen und der vorhandenen Infrastruktur wird die Gaswirtschaft den Wärmemarkt zunehmend grüner gestalten.
Warum gibt es einen CO2-Preis für Erdgas, wenn Erdgas ein umweltschonender fossiler Energieträger ist?
Auch bei der Verbrennung von Erdgas entsteht CO2 – jedoch weniger als bei der Nutzung aller anderen fossilen Energieträger. Der geringere CO2-Gehalt von Erdgas im Vergleich zu allen anderen fossilen Energieträgern zeigt sich auch in der Höhe des CO2-Preises. Da die Energieträger nach dem BEHG gemäß ihren spezifischen CO2-Emissionen bepreist werden, erhält Erdgas bei einem CO2-Preis von 25 Euro/Tonne einen verhältnismäßig geringen Aufpreis von 0,54 Cent/kWh, dies entspricht etwa 10 Prozent des Endpreises. Zum Vergleich: Heizöl hingegen enthält einen Aufschlag von 0,0808 t CO2/GJ bzw. 0,87 Cent/kWh.
Netzanschluss
Was bedeutet Anschlussnutzungsverhältnis?
Anschlussnutzungsverhältnis ist das Recht zur Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Erdgas. Es wird automatisch zwischen Ihnen und den Stadtwerken begründet, wenn Sie Gas über Ihren Gaslieferanten beziehen.
Entstehen Kosten durch das Anschlussnutzungsverhältnis?
Mit dem Anschlussnutzungsverhältnis sind keine Kosten für Sie verbunden. Die für die Netznutzung fälligen Netzentgelte rechnen wir direkt mit Ihrem Gaslieferanten ab.
Die Stadtwerke haben meine Wechsel zu einem anderen Lieferanten abgelehnt. Warum?
Der Lieferantenwechsel wird auf der Grundlage der Festlegungen der Bundesnetzagentur (Beschluss GeLi Gas AZ.: BK7-06-06) über die Geschäftsprozesse abgewickelt. Die Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel sind in der Formatierung und Fristenregelung vorgeschrieben. Werden diese Prozesse von Ihrem Lieferanten nicht eingehalten, erfolgt eine automatische Ablehnung. Bitte fragen Sie Ihren Lieferanten nach den Ablehnungsgründen.
Wozu benötigen die Stadtwerke meinen Zählerstand?
Zum Tätigkeits- und Verantwortungsbereich der Stadtwerke zählen gemäß § 21 b Energiewirtschaftsgesetz auch der Messstellenbetrieb sowie die Messung des Verbrauches. Wir benötigen als Netzbetreiber Ihren Zählerstand, damit wir die Gastransportleistungen gegenüber Ihrem Gaslieferanten abrechnen können.
Darf ein Zählerstand geschätzt werden?
Die Erfassung Ihres Zählerstandes erfolgt einmal im Jahr sowie bei jedem Aus- oder Umzug sowie Lieferantenwechsel durch die Stadtwerke. Unsere Mitarbeiter können sich mit einem Lichtbildausweis der Stadtwerke ausweisen. Bitte ermöglichen Sie den Zutritt zur Ablesung oder teilen uns Ihren Zählerstand telefonisch oder über unser Onlineportal mit. Wir leiten den Zählerstand an Ihren Gaslieferanten weiter.
Was passiert bei fehlendem Zählerstand zu Aus-, Umzug oder Lieferantenwechsel?
Liegt uns zur Zählerstandserfassung kein abgelesener Zählerstand vor, müssen wir den Zählerstand schätzen. Die Schätzung erfolgt auf Basis der Vorjahresverbräuche.
Wie kann ich die Überprüfung meines Zählers beantragen?
Sie können eine Prüfung Ihres Gaszählers nur über eine Befundprüfung beauftragen. Die Kosten zur Befundprüfung sind bei Bestehen vom Antragsteller zu tragen und bei Nicht-Bestehen vom Messgerätebesitzer (hier Stadtwerke) zu tragen. Bitte prüfen und schließen Sie im Vorfeld alle Ursachen eines höheren Verbrauches aus.
Eichgültigkeit – Messwert (Gaszähler) – Warum wird mein Gaszähler gewechselt?
Die Eichgültigkeit von Gaszählern beträgt in der Regel mindestens acht Jahre. Die Gültigkeitsdauer der Zähler kann verlängert werden, wenn die Messrichtigkeit der Zähler noch vor Ablauf der Frist durch eine Stichprobenprüfung nachgewiesen wird. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für das Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg.
Wie erfahre ich, ob mein Grundstück an das Erdgasnetz angeschlossen werden kann?
Diese Information bekommen Sie von den Stadtwerken. Wir prüfen, ob eine Erdgasversorgungsleitung an Ihrem Grundstück vorbeiführt und unter welchen Bedingungen Ihr Gebäude an das Erdgasnetz angeschlossen werden kann.
Wann muss ich den Netzanschluss beantragen?
Ihre Anfrage sollten Sie rechtzeitig stellen, am besten dann, wenn Sie sich für Erdgas als Energieträger entschieden haben. Bauherren sollten den Netzanschluss nach Erhalt der Baugenehmigung anfragen.
Wieviel kostet ein Erdgashausanschluss?
In den meisten Fällen können wir Ihnen ein Angebot nach einer Pauschale unterbreiten. Maßgebend hierfür ist die Entfernung zwischen der Straßenmitte und dem Hauseinführungspunkt. Bitte informieren Sie sich über unsere Preise direkt bei den Stadtwerken.
Welche Anforderungen gibt es an die Leitungstrasse?
Die Überbauung von Erdgas-Netzanschlüssen und das Bepflanzen des Trassenverlaufes mit Bäumen oder tiefwurzelnden Pflanzen ist innerhalb eines einzuhaltenden Schutzstreifens von 2 m (Mittellage der Anschlussleitung) nicht zulässig. Der Trassenverlauf muss dauerhaft für ggf. erforderliche Wartungs- und Reparaturaufgaben zugänglich bleiben.
Welche Bedingungen müssen zur Herstellung des Anschlusses erfüllt sein?
Das Grundstück muss zur Herstellung der Anschlussleitung vorbereitet sein. Die Leitungstrasse muss frei zugänglich sein und es dürfen sich darauf keine Gerüste, Baucontainer, Erdaushub, Schutt oder sonstige Materialien befinden.
Für den Anschluss ist ein geeigneter frostfreier Raum zur Verfügung zu stellen. Der Anschluss ist während der Bauphase gegen Manipulationen und Beschädigungen zu schützen. Öffnungen, zum Beispiel für Fenster, müssen vor der Herstellung des Anschlusses verschlossen sein, soweit Öffnungen vorhanden sind.
Welches Unternehmen stellt den Netzanschluss her?
Die Stadtwerke legen das zuständige Rohrleitungsbauunternehmen (RBU) für die Herstellung des Anschlusses fest. Das von den Stadtwerken beauftragte Rohrleitungsbauunternehmen wird zwecks Terminabsprache für die Herstellung des Netzanschlusses Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
Wie tief liegt der Netzanschluss?
In der Regel liegen unsere Anschlussleitungen in einer Tiefe von ca.70 cm.
Was ist eine Mehrspartenhauseinführung?
Eine Mehrspartenhauseinführung (MSH) ermöglicht die Durchführung aller Medien (Strom, Gas, Wasser, Telefon) durch einen einzigen, platzsparenden Wand- oder Bodendurchbruch. Die an die Kabel- oder Rohrdurchmesser angepassten Dichtungen gewährleisten dauerhaft die Wasserdichtigkeit. Zudem wird weniger Platz für die Einführungen in Anspruch genommen. Die MSH ist grundsätzlich vom Bauherren zu stellen.
Wann wird der Zähler gesetzt?
Nachdem die Installationsarbeiten fertiggestellt sind, reicht Ihr Installateur eine Inbetriebsetzungsanzeige bei uns ein und vereinbart einen Termin mit unserem Dienstleister zur Zählermontage.
Kann ich meine Erdgaslieferanten frei wählen?
Mit Inbetriebnahme Ihres Erdgasnetzanschlusses erhalten Sie Erdgas vom sogenannten Grundversorger, sofern Sie uns nicht einen anderen Versorger in der Inbetriebsetzungsanzeige Ihres Installateurs benannt haben. Grundsätzlich können Sie Ihren Erdgaslieferanten frei wählen.
Bekomme ich eine Förderung für den Wechsel zu moderner Erdgastechnik?
Die Grundversorger (Energielieferant) im jeweiligen Versorgungsgebiet bieten oftmals Service-Beratungs- und Vermittlungsleistungen sowie auch Förderungen für den problemlosen Energieträgerwechsel an. Bitte wenden Sie sich dafür an den regionalen Grundversorger.
Einzug, Auszug, Leerstand
Ich ziehe um/kaufe/verkaufe mein Haus. Welche Angaben benötigen die Stadtwerke von mir?
Kundennummer oder Steuerzeichen der Verbrauchstelle
Nachweis des Eigentümerwechsels (Auszug aus dem Kaufvertrag, Grundbuchauszug)
Datum des Eigentümerwechsels/Übergabe
Zählernummern und Zählerstände vom Tag der Übergabe
Rechnungsanschrift des Alteigentümers
Kontaktdaten des neuen Mieters/Eigentümers
Zur Einstufung der Abschlagshöhe – die Art der Nutzung, Personenanzahl
Entsprechende Formulare finden Sie auf unserer Internetseite bzw. in unserem Kundenportal Unterlagen bitte schriftlich/per Email einreichen.
Was muss ich bei einem Leerstand beachten?
Kosten für Verbräuche und Grundgebühren, die zwischen einem Auszug und einem Einzug (Leerstand) anfallen, werden dem Hauseigentümer in Rechnung gestellt.
Rufen Sie uns an, wir passen die Abschläge entsprechend an.
Verbrauch, Abrechnung, Abschlagszahlungen
Wie wird der Verbrauch ermittelt? Warum wurde mein Verbrauch rechnerisch ermittelt/geschätzt?
Energie- und Wasserlieferungsverträge sind so genannte Dauerschuldverträge.
Die vom Kunden aus den Leitungen entnommene Energie bzw. das Trinkwasser werden permanent von uns erzeugt, eingekauft und geliefert. Die Abrechnung erfolgt in der Regel einmal im Jahr.
Um die Turnusrechnungen/Gebührenbescheide erstellen zu können, sind Zählerstände erforderlich, die von uns abgelesen bzw. vom Kunden übermittelt werden (durch Selbstablesung). Ist dies nicht möglich, weil beispielsweise der Ableser keinen Zugang zum Zähler erhält oder vom Kunden keine Rückmeldung erfolgt, sind wir berechtigt, den Zählerstand rechnerisch zu ermitteln (zu schätzen, in der Regel auf der Basis der Vorjahreswerte).
Wie werden die Abschläge ermittelt und wann sind sie fällig?
Nein, Abschläge werden unterjährig nur auf Ihren eigenen Wunsch angepasst, rufen Sie uns an oder teilen Sie uns schriftlich mit, wenn Sie eine Abschlagsänderung wünschen.
Ändert sich mein monatlicher Abschlag, wenn der Strom-/Gas-/Wasserpreis oder die Abwassergebühr während des Abrechnungsjahres ändert?
Die Höhe der monatlichen Abschläge ändert sich in der Regel innerhalb eines Abrechnungsjahres nicht, Sie können aber auf Wunsch von der Möglichkeit einer Abschlagsänderung Gebrauch machen.
Bei den Abschlagszahlungen für das Folgejahr werden die Preisänderungen zum 1.1. eines Jahres in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Ist eine Abschlagsänderung möglich, wenn sich mein Verbrauch im nächsten Jahr erhöht?
Bei verändertem Verbrauchsverhalten (z. B. mehr oder weniger Personen im Haushalt) empfiehlt es sich, die Abschläge auch unterjährig anzupassen, um hohe Nachzahlungen oder Guthaben zu vermeiden. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Wie zahle ich fällige Abschlags- bzw. Rechnungsbeträge?
Sie haben folgende Möglichkeiten:
- per SEPA-Lastschriftverfahren, die Abschläge werden zum 15. des Monats von Ihrem Konto eingezogen
- Sie richten bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag ein
- Sie überweisen oder zahlen bar vor Ort
Wie erteile ich am einfachsten ein SEPA-Lastschriftmandat?
Ein entsprechendes Formular finden Sie auf unserer Internetseite oder in unserem Kundenportal. Das Formular einfach ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden.
Gerne senden wir Ihnen das Formular postalisch oder per Email zu.
Wann werden die Jahresabrechnungen/Gebührenbescheide erstellt?
Je nach Abrechnungsturnus werden die Jahresrechnungen bzw. die Gebührenbescheide erstellt:
- Stadtgebiet Bad Belzig und Ortsteil Borne Stichtag 31.12.
- Ortsteile Lütte, Groß Briesen und Klein Briesen Stichtag 15.11.
- Ortsteil Dippmannsdorf Stichtag 15.12.
- Ortsteile Hagelberg, Klein Glien, Bergholz Stichtag 15.01.
- Lübnitz, Werbig, Verlorenwasser Stichtag 15.03.
Welche Möglichkeiten einer Ratenvereinbarung gibt es?
Der Abschluss einer Ratenvereinbarung ist nur für Jahresrechnungen, Gebührenbescheide und Schlussrechnungen möglich, offene Abschläge können nicht über eine Ratenzahlung beglichen werden.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern weiter.
Wie bekomme ich meine Gutschrift aus der Abrechnung?
Nach Erhalt Ihrer Kontoverbindung (nur schriftlich) erfolgt die Überweisung zum Fälligkeitstermin.
Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird Ihnen das Guthaben zum Fälligkeitstermin überwiesen, eine weitere Information Ihrerseits ist nicht notwendig.
Trinkwasser
Woher kommt das Trinkwasser?
Die Stadtwerke Bad Belzig verfügen über 2 Wasserwerke. Das Wasserwerk Belzig II befindet sich in der Bergholzer Straße und das Wasserwerk Weitzgrund befindet sich in Weitzgrund.
Im WW Bergholzer Straße erfolgt die Wassergewinnung aus vier Brunnen und im Wasserwerk Weitzgrund aus einem Brunnen.
Welchen Härtegrad hat das Trinkwasser?
Der Härtegrad des Trinkwassers entspricht 13 °dH (deutsche Härte), das entspricht dem Härtebereich 2 (mittel) (Grenzwert 14°dH) bis 3 (hart).
Kann das Trinkwasser bedenkenlos bei der Zubereitung von Baby und Kindernahrung eingesetzt werden?
Ja, da das Wasser frei von Schadstoffen ist, kann es bedenkenlos bei der Zubereitung von Baby- und Kindernahrung eingesetzt werden.
Wo finde ich eine aktuelle Trinkwasseranalyse?
Eine aktuelle Trinkwasseranalyse finden Sie hier.
Wie und wo kann ich einen Antrag zur Herstellung eines Netz- bzw. Hausanschlusses stellen?
Ein entsprechender Antrag ist auf dem Internetportal der Stadtwerke unter Infos und Downloads hinterlegt.
Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter des Trinkwasserbereiches. Sie sind erreichbar unter der Telefonnummer 033841-42550.
Leitfaden zum Anschluss von Gartenwasserleitungen und Geräten an die Trinkwasser-Installation
Schmutzwasser
Wie erfolgt die Schmutzwasserentsorgung?
Zentral über das Kanalnetz, mit Hilfe von Pumpstationen bis zur Kläranlage im Schwanebecker Weg.
Dezentral mit Hilfe von Entsorgungsfachbetrieben, die das Fäkalwasser (Schmutzwasser) aus abflusslosen Sammelgruben und Klärschlamm aus Kleinkläranlagen abpumpen und der Kläranlage Bad Belzig im Schwanebecker Weg zuführen.
Was genau ist Schmutzwasser?
Schmutzwasser ist das Wasser, das in das Kanalnetz eingeleitet wird bzw. in abflusslose Sammelgruben, nachdem es im Haushalt eingesetzt worden ist.
Die klassischen Einsatzgebiete, in denen Schmutzwasser generiert wird, sind beispielweise die Spülung der Toilette, die Spül- und die Waschmaschine, das Duschen im Badezimmer.
Meine Hausanschlussleitung scheint verstopft zu sein. Was kann ich tun?
Setzen Sie sich mit unseren Mitarbeitern des Abwasserbereiches in Verbindung. Sie sind erreichbar unter der Telefonnummer 033841-35574.
Wie und wo kann ich einen Antrag zur Herstellung eines Netz- bzw. Hausanschlusses stellen?
Ein entsprechender Antrag ist auf der Internetseite der Stadtwerke unter Infos und Downloads hinterlegt. Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter des Abwasserbereiches, erreichbar unter der Telefonnummer 033841-35574.
Gartenwasserzähler (Absetzmengenzähler)
Wofür wird ein Absetzmengenzähler benötigt?
Bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge wird die verbrauchte Trinkwassermenge zu Grunde gelegt. Entnehmen Sie für die Bewässerung Ihres Grundstückes Wasser, empfiehlt sich der Einbau eines Absetzmengenzählers.
Die Wassermenge die über den Absetzmengenzähler erfasst wird, wird von ihrer
Schmutzwassermenge (nach Trinkwassermaßstab) abgezogen, sie bezahlen also nur den Trinkwasserpreis.
Wie beantrage ich einen Absetzmengenzähler?
Auf unserer Internetseite befindet sich unter der Rubrik Infos und Download/Betrieb und Netze/Trinkwassernetz ein entsprechender „Antrag auf eine Genehmigung zum Einbau eines Absetzmengenzählers“, gern senden wir Ihnen diesen Antrag auch per Post oder E-Mail zu. Auf diesem Antrag sind auch die Vertrags- und Einbaubedingungen niedergeschrieben.
Den Antrag reichen Sie im Trinkwasserbereich ein, den dieser prüft und bewilligt.
Wer darf den Absetzmengenzähler einbauen und wer nimmt den Einbau ab?
Nach Bewilligung Ihres Antrags, kann der Einbau durch einen zugelassenen Fachbetrieb gemäß des Installateurverzeichnisses der Stadtwerke Bad Belzig GmbH erfolgen.
Das Installateurverzeichnis finden Sie auf unserer Internetseite, gern senden wir Ihnen dies auch per Post oder E-Mail zu.
Nach erfolgtem Einbau erfolgt die Abnahme und Verplombung ausschließlich durch Mitarbeiter des Trinkwasserbereiches der Stadtwerke Bad Belzig GmbH. Einen Termin zur Abnahme vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 033841-42550.
Wer trägt die Kosten für den Einbau?
Da der Absetzmengenzähler Eigentum des Gebührenschuldners ist, obliegen alle mit der Messeinrichtung im Zusammenhang stehenden Kosten dem Eigentümer.
Wie lange ist die Eichfrist für einen Absetzmengenzähler?
Die Eichfrist beträgt 6 Jahre, hierbei entscheidend ist das Baujahr/Herstellungsjahr des Zählers.
Werde ich über den Ablauf der Eichfrist informiert?
Ja, die Stadtwerke Bad Belzig GmbH informieren Sie über den Ablauf der Eichfrist.