Schmutzwassergebühren
Gebührenregelung der Stadt Bad Belzig
gültig ab 01.01.2023
Grundlage für die Entsorgung und Gebührenerhebung ist die Schmutzwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bad Belzig vom 15.03.2021 und die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Bad Belzig (Schmutzwassergebührensatzung) vom 23.01.2023. Die Satzungen können bei der Stadt Bad Belzig oder bei der Stadtwerke Bad Belzig GmbH eingesehen werden.
Gebühren für zentrale Entsorgung Schmutzwasser gültig ab 01.01.2023
a) Mengengebühr
4,70 Euro/m³ |
b) Grundgebühr
Die Grundgebühr bemisst sich nach der Dauerdurchflussmenge (Q3 = m3/h) des Wasserzählers und beträgt jährlich pro Hausanschluss bei:
Zählergröße | Gebühr |
---|---|
Q3 4 | 300,00 Euro |
Q3 10 | 750,00 Euro |
Q3 16 | 1.200,00 Euro |
Q3 40 | 3.000,00 Euro |
Q3 100 | 7.500,00 Euro |
Q3 250 | 18.750,00 Euro |
Verfügt das Grundstück über keinen Wasserzähler, wird für die Ermittlung der Grundgebühr eine Zählergröße von Q3 4 zu Grunde gelegt.
Gebühren für dezentrale Entsorgung Schmutzwasser gültig ab 01.01.2023
Schmutzwasser- gebühr | Klärschlamm- gebühr | Grundgebühr für Gruben |
---|---|---|
10,94 Euro/m³ | 48,56 Euro/m³ | 80,00 jährlich |