Anhörungsverfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Belzig II
Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Es ist beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Belzig II der Stadtwerke Bad Belzig GmbH ein Wasserschutzgebiet festzusetzen. Das geplante Wasserschutzgebiet liegt in der Gemeinde Bad Belzig. Von der Unterschutzstellung sind folgende Gemarkungen ganz oder teilweise betroffen:
Gemarkung Belzig Flur 14
Gemarkung Bergholz Flur 1
Gemarkung Borne Flur 2, 4
Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden.
Die hier abgebildete Karte dient lediglich der Übersicht. Der Entwurf der Verordnung und die dazu gehörenden genauen Karten werden
vom 07. Oktober 2024
bis einschließlich 15. November 2024
bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark, bei den Stadtwerken Bad Belzig und bei der Stadtverwaltung Bad Belzig öffentlich ausgelegt.
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat 4 – Bauen, Umwelt und Kataster
Fachdienst Umwelt – Untere Wasserbehörde
Besucheradresse: Am Teltowkanal 7 (4. OG), 14513 Teltow
Nach vorheriger Terminvereinbarung unter: 03328 31 82 86 (Fr. Willauer) oder
03328 31 82 99 (Fr. Kusza)
Stadtwerke Bad Belzig GmbH
Mauerstraße 17
14806 Bad Belzig
Montag: 7:30 – 16:00 Uhr
Dienstag: 7:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 – 16:00 Uhr
Freitag: 7:30 – 14:00 Uhr
Stadt Bad Belzig
Wiesenburger Straße 6
14806 Bad Belzig
Büro 403
Montag: 8:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 8:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
Zusätzlich werden die Auslegungsunterlagen auf der Internetseite des Landkreises Potsdam-Mittelmark (www.potsdam-mittelmark.de -> Bürgerservice -> Umwelt -> Wasserschutzgebiete) veröffentlicht.
In den Verordnungsentwurf und die dazugehörenden Karten kann jedermann während der o.g. Dienststunden oder nach Terminvereinbarung Einsicht nehmen.
Vom 07. Oktober 2024
bis einschließlich 29. November 2024
kann jedermann Einwendungen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der unteren Wasserbehörde (Postanschrift: Niemöllerstraße 1, 14806 Bad Belzig) oder zur Niederschrift (Besucheradresse: Am Teltowkanal 7, 14513 Teltow) vorbringen. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.
Zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird ein separater Termin festgesetzt. Dabei wird den Personen, die fristgemäß Einwendungen vorgebracht haben, die Möglichkeit eingeräumt, zur Schutzgebietsausweisung Stellung zu nehmen und Fragen zu stellen. Der Erörterungstermin wird mindestens 4 Wochen vorher ortsüblich bekannt gemacht.