Bei Gasgeruch oder Störungen in der Ortsversorgung Bad Belzig:
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Störungen in der Fernwärmeversorgung:
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Gesetzlich vorgeschriebene CO2-Abgabe greift ab 01.Januar 2021

Ab dem kommenden Jahr müs­sen alle mehr für Benzin, Diesel, Heizöl, Erd- oder Flüssiggas be­zahlen. Zum 1.Januar 2021 hat die Bundesregierung die Einführung der sogenannten CO2-Abgabe per Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) beschlossen. Damit wird der Verbrauch von fossilen Brennstoffen verteuert, was die Bevölkerung zum Senken des eigenen Schadstoffausstoßes und zum Auswei­chen auf Alternativen anregen soll. Der seit Jahrzehnten zunehmende Ausstoß von CO2 – Kohlenstoffdioxid – verstärkt den Treibhaus­effekt. Dieser ist erheblich für die globale Erderwärmung und den Klimawandel verantwortlich. Grundlage für die Abgabe ist der 2016 verabschiedete Klimaschutzplan 2050, der bis 2030 das Senken der Treibhausgasemissionen in Deutschland um mindes­tens 55 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 vorsieht. Bis 2050 soll weitgehende Treibhaus Neutralität erreicht sein. Ein Haushalt mit durchschnittlicher Größe muss etwa 100 Euro mehr für Heizkos­ten im Jahr ausgeben. Gleichzeitig soll der Strompreis durch eine Kür­zung der Abgabe für erneuerbare Energien gedämpft werden und Berufspendler können einen hö­heren Betrag von der Steuer abset­zen. Für das kommende Jahr hat die Bundesregierung eine Abgabe auf den Treibhausgas-Ausstoß der Brennstoffe von 25 Euro pro Tonne CO2 beschlossen. In Jahresstufen soll sie bis 2025 zunächst auf 55 Euro klettern – also 2022 sind es 30 Euro, 2023 dann 35 und 2024 45 Euro pro Tonne CO2.